AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kurse und individuelle Gruppen-Bogenveranstaltungen

  1. Leistungen
    Svenja Kormann bietet Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen die Möglichkeit das Bogenschießen zu erlernen. Bei allen Angeboten stehen die professionelle und sichere Anleitung und Betreuung der Teilnehmer*innen an erster Stelle. Svenja Kormann stellt das dazu nötige Equipment wie Bögen, Pfeile, Zielscheiben und Pfeilfangvorrichtungen zur Verfügung (mobile Bogensportanlage). Das gesamte Equipment verbleibt im Eigentum in Eigentum von Svenja Kormann.
  2. Vertragsumfang und Vertragsabschluss
    Aufträgen und Buchungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Auftragserteilung erkennt der/die Auftraggeber*in diese ausdrücklich an.
    Alle Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
    Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Aufträge und Buchungen gelten als verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail der Auftraggeberin bestätigt wurden.
  3. Haftung
    Für alle Veranstaltungen besteht eine Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2 Mio. für Personen- und Sachschäden und € 200.000 für Vermögensschäden. Darüber hinaus erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr und setzt den Besitz einer Privathaftpflicht-Versicherung voraus. Der/die Teilnehmer*in trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm/ihr verursachten Personen- und Sachschäden.
    Alle Veranstaltungen von Svenja Kormann werden mit größter Sorgfalt geplant und durchgeführt. Das zur Verfügung gestellte Equipment wird regelmäßig auf einwandfreien technischen Zustand geprüft. Trotzdem sind die Teilnehmer*innen angehalten, erkennbare Mängel am Equipment unverzüglich der Trainer*in mitzuteilen und haften für verschuldete Schäden am Equipment oder dessen Verlust.
    Grundsätzlich haftet Svenja Kormann nur für grob fahrlässiges Handeln.
  4. Teilnahmebedingungen
    Teilnehmen kann jeder voll geschäftsfähige Erwachsene und Kinder und Jugendliche mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Besitz einer gültigen Haftpflicht- und Krankenversicherung wird vorausgesetzt.
    Den Anordnungen der Trainerin während des Bogenschießens ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  5. Zahlungsbedingungen und Storno
    Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Kommt ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers zu einem Ausfall, so ist Svenja Kormann direkt schriftlich zu benachrichtigen. Eventuell ist es möglich den Termin zu verschieben. Wenn das aber nicht möglich ist, dann gelten folgende Ausfallzahlungen: Bis 2 Monate vor dem Termin: 25% des Honorars Bis 1 Monat vor dem Termin: 50% des Honorars Bis 1 Woche vor dem Termin: 75% des Honorars Danach: 100% des Honorars Im Falle der endgültigen Absage eines oder mehrerer Termine durch den/die Auftraggeberin vor diesen Zeiträumen, verpflichtet sich diese*r zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 50% des Honorars der ausgefallenen Termine, zuzüglich der bis dahin bereits entstandenen Kosten.
  6. Veranstaltungsdurchführung
    Höhere Gewalt, insb. Unwetter (Starkregen, Sturmböen) befreien die Auftragnehmerin von der Einhaltung der vereinbarten Uhrzeit. Bei Veranstaltungsausfall aus oben genannten Gründen werden die Auftragnehmerin und der/die Auftraggeber*in wenn möglich einen Ersatztermin vereinbaren. Ist das nicht möglich, dann werden auf jeden Fall alle angefallenen Reiskosten plus 50% des Honorars in Rechnung gestellt.  

Svenja Kormann Bülowstr. 50 50733 Köln

0172-7559139